Restschuldversicherung

Die Restschuldversicherung soll Sie davor schützen, dass Sie im Falle eines Unfalls, einer Arbeitsunfähgikeit oder Arbeitslosigkeit die monatlichen Raten für einen Kredit nicht mehr aufbringen können. Zumeist wird die Restschuldversicherung Ihnen von der Bank oder dem Autohaus verkauft, bei dem Sie den Darlehens- oder Finanzierungsvertrag abschließen. Tritt der Schadensfall jedoch tatsächlich ein, gibt es häufig Streit, z.B.

 

  • weil eine Erkrankung vor Abschluss des Darlehens- und Versicherungsvertrags von einem Arzt behandelt wurde, es aber gar nicht die Erkrankung war, die schließlich zur Arbeitsunfähigkeit oder zum Tod geführt hat;
  • weil Sie wegen Burnout und Depression, aber auch wegen Mobbings behandelt wurden und der Versicherer hierin keine Erkrankung, sondern eine nicht versicherte Arbeitsplatzunverträglichkeit sieht;
  • weil Sie nach der Insolvenz Ihres langjährigen Arbeitgebers für ein paar Monate in eine Auffanggesellschaft gewechselt sind und nach Verlust des Arbeitsplatzes nicht auf die Festanstellung, sondern auf das befristete Arbeitsverhältnis in der Auffanggesellschaft abgestellt wird oder
  • weil im Falle der Arbeitslosigkeit der Versicherer von Ihnen Unterlagen fordert, die eigentlich nur der Agentur für Arbeit zustehen sollten?

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