Hausratversicherung

Als Mieter oder Eigentümer einer Wohnung oder eines Hauses haben Sie im Regelfall eine Hausratversicherung abgeschlossen, die für Schäden an Ihrem Hausrat (Möbel, Kleidung, Gardinen, Elektorgeräte etc.) durch Feuer, Leitungswasser, Sturm und Hagel sowie Einbruchdiebstahl und Vandalismus aufkommt. Nun ist der Schadensfall eingetreten und der Versicherer verweigert die (vollständige) Regulierung, z.B.

  • weil eine Unterversicherung vorliegen soll und Ihr Hausrat mehr wert sein soll als in der Police steht;
  • weil Sie den Schadensfall grob fahrlässig herbeigeführt haben sollen;
  • weil in Ihrem Fall nicht der Neuwert der Sachen ausbezahlt werden soll, obwohl Sie glaubten, dass dieser versichert sei;
  • keine Einbruchspuren zu erkennen sein sollen, obwohl die ganze Wohnung verwüstet war oder
  • weil der Versicherer meint, die aufgehebelte Wohnungs- oder Balkontür könne für einen kleinen Betrag repariert werden, obwohl Ihnen diverse Handwerker gesagt haben, dass ein Austausch zwingend erforderlich ist?

Sie haben Fragen oder wollen zu diesem Bereich einen Termin vereinbaren?
Rufen Sie uns an unter 0211 233 96 77 oder nutzen Sie unser Kontaktformular.