Wir vertreten Sie in allen Versicherungssparten und gegen jeden Versicherer
Es gibt nicht viele Anwälte, die die im Jahre 2003 eingeführte Bezeichnung "Fachanwalt für Versicherungsrecht" führen dürfen. Erforderlich ist eine besondere theoretische Ausbildung und der Nachweis von einschlägigen Praxisfällen.
Von den wenigen Fachanwälten, die im Versicherungsrecht tätig sind, vertreten die meisten nicht nur Versicherungsnehmer, sondern mindestens einen oder gar mehrere Versicherer. Ein Anwalt , der auch Versicherer vertritt, muss Sie daher zunächst fragen, ob er Sie überhaupt in Ihrem konkreten Fall vertreten darf oder aber ob eine Interessenkollision vorliegt. Wenn Sie jedoch einen Anwalt möchten, der nicht einmal auf dieser, ein anderes Mal auf jener Seite steht, sondern sich ausschließlich für Versicherungsnehmer einsetzt, dann sind Sie bei uns richtig. Wir vertreten nur Versicherungsnehmer und stehen Ihnen daher gegen alle Versicherer, aber auch im Streit gegen Versicherungsmakler und Versicherungsvertreter zur Seite.
Hier finden Sie eine Übersicht der wichtigsten Versicherungssparten, in denen wir Sie vertreten können
- Berufsunfähigkeits(zusatz)versicherung (BU)
- Haftpflichtversicherung
- Hausratversicherung (HR)
- Kfz-Versicherung
- Kranken(zusatz)versicherung
- Lebensversicherung (LV)
- Reiseversicherung
- Rentenversicherung
- Restschuldversicherung
- Unfallversicherung
- Wohngebäudeversicherung
- weitere Versicherungen
Allgemeines zum Versicherungsrecht finden Sie auch unter http://
Weitere Rechtsgebiete
Wir vertreten Sie außerdem gerne bei Fragen in Bezug auf
- Sozialversicherungsrecht (insbesondere bei Streitigkeiten mit der Deutschen Rentenversicherung, Berufsgenossenschaften und Krankenkassen)
- Medizinrecht
- Verbraucherrecht
Sie haben Fragen zu unseren Leistungen?
Kontaktieren Sie uns unter 0211 4497120 oder unter 0201 8548014 oder direkt per Kontaktformular.