Was kostet der Streit mit dem Versicherer?
Kostentransparenz ist uns sehr wichtig. Daher informieren wir bei jeder Anfrage vor dem Beratungsgespräch, was eine Erstberatung oder eine Vertretung in Ihrer Angelegenheit kostet.
Ein erstes Beratungsgespräch von maximal einer Stunde Dauer kostet 150,00 EUR.
Darüber hinaus gehende Tätigkeiten werden entweder nach dem Gegenstandswert, d.h. nach dem Betrag, um den es bei dem Rechtsstreit geht, und dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) abgerechnet. Alternativ bieten wir Ihnen die Abrechnung nach einem vorher zu vereinbarenden Stundensatz oder als Pauschalhonorar an.
Möglicherweise haben Sie auch eine Rechtsschutzversicherung, die das Prozesskostenrisiko übernimmt. Gerne stellen wir dort für Sie eine entsprechende Anfrage.
Bitte beachten Sie, dass Sie fast immer mit einem Teil der zu erwartenden Kosten in Vorleistung treten müssen, wenn Sie einen Rechtsstreit beginnen. Wenn die Gegenseite den Prozess verliert, trägt sie im Regelfall auch Ihre Kosten!
Falls Sie aufgrund Ihrer wirtschaftlichen Verhältnisse nicht in der Lage sind, das Kostenrisiko eines Rechtsstreits zu finanzieren, gibt es die Möglichkeit, Beratungs- und Prozesskostenhilfe zu beantragen. Allgemeine Informationen erhalten Sie auf den Seiten des nordrhein-westfälischen Justizministeriums unter http://www.nordrheinwestfalendirekt.de/broschuerenservice/download/16/prozesskostenhilfe.pdf
Sofern es nur um eine Beratung oder eine außergerichtliche Klärung der Angelegenheit geht, können Sie ggf. Beratungshilfe beantragen. Einen Antrag können Sie unter http://www.justiz.nrw.de/BS/formulare/beratungshilfe/AG_I_1.pdf herunterladen. Der Antrag muss ausgefüllt und mit den erforderlichen Belegen (Einkommen, Rente, Miete etc.) dem Amtsgericht vorgelegt werden, in dessen Bezirk man seinen Wohnsitz hat.
Für gerichtliche Verfahren kann ggf. Prozesskostenhilfe beantragt werden. Den erforderlichen Antrag finden Sie unter http://www.justiz.nrw.de/BS/formulare/prozesskostenhilfe/erkl_zp1a.pdf .