Berufsunfähigkeitsversicherung / Berufsunfähigkeitszusatzversicherung
- der Versicherer Ihnen den Antrag geschickt hat und Sie sicher gehen wollen, dass nicht durch kleine Unachtsamkeiten Probleme mit dem Versicherer auftreten,
- der Versicherer Ihnen eine vorvertragliche Anzeigepflichtverletzung vorwirft,
- der Versicherer die Anfechtung wegen arglistiger Täuschung erklärt hat,
- Versicherer vom Vertrag zurückgetreten ist,
- der Versicherer Sie auf eine andere Tätigkeit verweisen will,
- der Versicherer Ihren Betrieb umorganisieren will,
- der Versicherer oder ein Fremdunternehmen wie die ASS-GmbH oder REHAaktiv GmbH sich ankündigt und wir Sie dabei unterstützen können,
- der Versicherer Sie zu einer Therapie zwingen will,
- der Versicherer behauptet, es läge keine bedingungsgemäße Berufsunfähigkeit vor
- der Versicherer die Bearbeitung Ihres Antrags verzögert oder
- Ihr Versichererzunächst zahlt, dann aber im sogenannten Nachprüfungsverfahren feststellen möchte, dass Sie wieder arbeiten können.
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