Was kostet der Streit mit dem Versicherer?

Kostentransparenz ist uns sehr wichtig. Daher informieren wir bei jeder Anfrage vor dem Beratungsgespräch, was eine Erstberatung oder eine Vertretung in Ihrer Angelegenheit kostet. Einige Informationen erhalten Sie hier vorab:

 

Grundsätzlich trägt derjenige die Prozesskosten, der den Prozess verliert. Verlieren Sie, zahlen Sie Ihre eigenen Anwaltskosten, die des Gerichts und - wenn die Gegenseite sich anwaltlich vertreten lässt - auch den gegnerischen Anwalt. Verliert die Gegenseite, trägt sie im Regelfall auch alle Kosten. Die Kosten richten sich nach dem Gegenstandswert, d.h. nach dem Betrag, um den es bei dem Rechtsstreit geht. Das Honorar bestimmt sich entweder nach dem RVG (Rechtsanwaltsvergütungsgesetz) oder in der außergerichtlichen Tätigkeit nach einem vorher zu vereinbarenden Stundensatz.

 

Bitte beachten Sie, dass Sie fast immer mit einem Teil der zu erwartenden Kosten in Vorleistung treten müssen, wenn Sie einen Rechtsstreit beginnen.

 

Falls Sie aufgrund Ihrer wirtschaftlichen Verhältnisse  nicht in der Lage sind, das Kostenrisiko eines Rechtsstreits zu finanzieren, gibt es die Möglichkeit, Beratungs- und Prozesskostenhilfe zu beantragen. Allgemeine Informationen erhalten Sie  auf den Seiten des nordrhein-westfälischen Justizministeriums unter http://www.nordrheinwestfalendirekt.de/broschuerenservice/download/16/prozesskostenhilfe.pdf

 

Sofern es nur um eine Beratung oder eine außergerichtliche Klärung der Angelegenheit geht, können Sie ggf. Beratungshilfe  beantragen. Einen Antrag können Sie unter  http://www.justiz.nrw.de/BS/formulare/beratungshilfe/AG_I_1.pdf herunterladen. Der Antrag muss ausgefüllt und mit den erforderlichen Belegen (Einkommen, Rente, Miete etc.) dem Amtsgericht vorgelegt werden, in dessen Bezirk man seinen Wohnsitz hat.

 

Für gerichtliche Verfahren kann ggf. Prozesskostenhilfe beantragt werden.  Den erforderlichen Antrag finden Sie unter  http://www.justiz.nrw.de/BS/formulare/prozesskostenhilfe/erkl_zp1a.pdf .

 

Möglicherweise haben Sie auch eine Rechtsschutzversicherung, die das Prozesskostenrisiko übernimmt. Gerne stellen wir dort für Sie eine entsprechende Anfrage.